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   OLG Brandenburg, 16.10.2002 - 8 W 297/01   

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https://dejure.org/2002,10969
OLG Brandenburg, 16.10.2002 - 8 W 297/01 (https://dejure.org/2002,10969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2002 - 8 W 297/01 (https://dejure.org/2002,10969)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 8 W 297/01 (https://dejure.org/2002,10969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung einer Rechtspflegerin; Parteien eines Kostenausgleichungsverfahrens; Verfahren zur Beitreibung von Rechtsanwaltskosten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 126

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 106; ZPO § 126
    Zu den getrennten Verfahren nach einer Kostengrundentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 05.06.2001 - 8 W 38/01

    Zur Abgrenzung von Kostenfestsetzungs- und Beitreibungsverfahren gemäß § 126 ZPO

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2002 - 8 W 297/01
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und diejenigen des vorausgegangenen Beschwerdeverfahrens (Senat, Az.: 8 W 38/01) werden gegeneinander aufgehoben.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 109/06

    PKH: Vereinbarkeit der Beitreibung von Rechtsanwaltskosten mit der

    Das Landgericht Potsdam hat, der Rechtsprechung des 8. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts folgend (Beschluss vom 16.10.2002, 8 W 297/01) das Kostenausgleichsverfahren nach § 106 ZPO und das Festsetzungsverfahren nach § 126 ZPO getrennt und zwei separate Beschlüsse erlassen.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2007 - 6 W 30/07

    Kostenentscheidung: Kostenausgleichsverfahren bei Verteilung der Kosten nach

    Das Landgericht Potsdam hat, der Rechtsprechung des 8. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 16.10.2002, 8 W 297/01) folgend das Kostenausgleichsverfahren nach § 106 ZPO und das Festsetzungsverfahren nach § 126 ZPO getrennt und die zwei zitierten separaten Beschlüsse erlassen.
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 9/07

    Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der bedürftigen Partei

    Das Landgericht hat, der Rechtsprechung des 8. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts  (Beschluss vom 16.10.2002, 8 W 297/01, zitiert nach Juris) folgend, das Kostenausgleichungsverfahren nach § 106 ZPO und das Festsetzungsverfahren nach § 126 ZPO getrennt und zwei separate Beschlüsse erlassen.
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 6 W 135/06

    Kostenfestsetzung: Berechnung des Erstattungsanspruchs bei einer Kostenverteilung

    Das Landgericht hat, der Rechtsprechung des 8. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts  (Beschluss vom 16.10.2002, 8 W 297/01, zitiert nach Juris) folgend, das Kostenausgleichungsverfahren nach § 106 ZPO und das Festsetzungsverfahren nach § 126 ZPO getrennt und zwei separate Beschlüsse erlassen.
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